Schwangerenvorsorge

Die Schwangerenvorsorge ist seit 1985 gesetzlich in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt:

„Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen übernommen. Wenn die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, so übernimmt das Sozialamt die Kosten der Schwangerenvorsorge.

Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht.

Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen zu Beginn einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig.

Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt

  • drei Ultraschall-Untersuchungen
  • vaginale Untersuchung des Muttermundes
  • Spezialvorsorgeuntersuchungen wie Toxoplasmose-Immunität, Chlamydien-Infektion, Antikörpersuchtest, Schwangerschaftsdiabetes etc.
  • CTG ab der 30. SSW
  • Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften

 

Vorsorgeuntersuchungen bei der Hebamme

  • Kontrolle des Körpergewichts
  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des Urins
  • Tastuntersuchung des Bauches
  • Abhören der kindlichen Herztöne mittels Dopton

 

zusätzliche Hebammenhilfe und Beratung bei…

  • Ängsten und Unsicherheiten in Bezug auf die bevorstehende Geburt
  • Übelkeit, Erbrechen oder Sodbrennen
  • Wadenkrämpfen oder Krampfadern
  • Wassereinlagerungen
  • Verstopfung, Hämorrhoiden
  • Ischiasbeschwerden, Rückenschmerzen
  • Eisenmangel
  • vorzeitigen Wehen, Blutungen
  • Beckenendlagen, Zwillingen

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Hebamme in Dresden (Ost und Südosten) oder Heidenau suchen.

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